Die ad pepper media International N.V (mit all ihren Affiliates und Tochtergesellschaften, zusammen „das Unternehmen“) verpflichtet sich dazu, ihr Geschäft ehrlich und mit Integrität zu führen. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Dritten (einschließlich Zeitarbeitskräften und Vertragsmitarbeitern), Führungskräften sowie Beratern, Praktikanten, Entsandten und Agenten, die im Namen des Unternehmens handeln, dass sie hohe Standards aufrechterhalten und die Werte und Verhaltensweisen gemäß unserer Global Standards of Business Conduct (“Code of Conduct”) zu wahren, die auf der Webseite unter https://www.ad-agents.com/code-of-conduct/ zur finden sind.
Die Hinweisgeber-Richtlinie basiert auf dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches auf der so genannten EU-Richtlinie EU 2019/1937 basiert. Sie regelt den Schutz von Hinweisgebern und bezieht sich auf Bedenken hinsichtlich vermuteten oder tatsächlichen kriminellen Verhaltens, unethischen Verhaltens oder sonstigen Fehlverhaltens, einschließlich eines (vermuteten) Verstoßes gegen (EU-)Recht durch oder innerhalb des Unternehmens, unter anderem:
- Verstöße gegen den Code of Conduct von ad pepper media International N.V.
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht, einschließlich Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie gegen interne Rechnungslegungskontrollen
– Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Finanzierung von Kunden, die Menschenrechte verletzen oder Umweltverbrechen begehen
- Marktmanipulation
- Insiderhandel
- Verstöße gegen öffentliche Beschaffung, Finanzdienstleistungen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz (gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937)
- Verstöße gegen Vertraulichkeit oder Datenschutz
- Diebstahl
- Betrug
- Bestechung oder Korruption
- Unerwünschtes Verhalten
- Verstöße gegen andere Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien der ad pepper media International N.V.
Der Zweck unserer Hinweisgeber-Richtlinie besteht darin:
- die Meldung gemäß unseres „Code of Conduct“ über jeglichen Verdacht auf vermuteten Betrug oder korruptes Verhalten oder jegliche andere Form von unangemessenem Verhalten, einschließlich möglicher Verstöße gegen unseres Code of Conduct, zu fördern
- Leitlinien bereitzustellen, wie Bedenken intern und extern gemeldet werden können in gutem Glauben geäußerte, echte Bedenken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen vorgebracht werden können, auch wenn sie sich später als unbegründet herausstellen.
- anzuerkennen, dass Hinweisgeber gesetzlich geschützt sind und gibt und dass diese vor rechtlichen Sanktionen geschützt sind, und wenn sie im öffentlichen Interesse handeln und die vorgegebenen Verfahren befolgen.
Wie man Bedenken meldet
Meldungen über mögliche Verstöße gegen die „Code of Conduct“ und die im Hinweisgeberschutzgesetz aufgelisteten Rechtsbereiche (siehe oben) können jederzeit über unsere internen und externen Hinweisgeberkanäle erfolgen.
Um eine Meldung zu übermitteln, kopieren Sie bitte die folgende URL in Ihren Browser. Dies ermöglicht es, Bedenken (auch anonym) zu äußern, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Nach Eingang der Meldung bei der ad ad agents GmbH wird innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung verschickt. Diese Empfangsbestätigung enthält zudem den Status und die Ergebnisse der Untersuchung, falls vorhanden, in einer für den Hinweisgeber verständlichen Sprache (normalerweise erfolgt die Rückmeldung in englischer oder deutscher Sprache). Basierend auf den bereitgestellten Informationen werden die Bedenken des Hinweisgebers untersucht. Der Hinweisgeber hat das Recht, über die Fortschritte und Ergebnisse der Untersuchung informiert zu werden. Dies darf jedoch nur dann erfolgen, wenn es keine Auswirkungen auf interne Untersuchungen oder Ermittlungen hat und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt. Das Unternehmen kann im Nachhinein Kontakt aufnehmen, wenn es dies zur weiteren Klärung für notwendig erachtet; der Kontakt wird über die verfügbaren (anonymen) Kommunikationskanäle gesucht. (Bei einer anonymen Meldung gibt das Unternehmen seine Rückmeldung nur über das Online-Tool, um mit der hinweisgebenden Person zu kommunizieren, wenn möglich). Innerhalb von drei (und in Ausnahmefällen bis zu sechs) Monaten erfolgt ein Bericht über die Nachverfolgung der gemeldeten Bedenken.
Vertraulichkeit
Das Unternehmen wird alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Identität derjenigen, die Bedenken äußern, vertraulich zu behandeln. Die Meldung wird nur von dazu befugten Personen gelesen und bearbeitet, welche zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das Unternehmen wird keine personenbezogenen Daten des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
Schutz
Das Unternehmen setzt sich dafür ein, dass niemand in irgendeiner Weise benachteiligt wird, weil diese Person berechtigterweise und in gutem Glauben Bedenken im Hinblick auf verdächtige Tatsachen oder Verhaltensweisen äußert. **Dies schließt ausdrücklich Vergeltungsmaßnahmen ein. Insbesondere darf die Person, die Bedenken geäußert hat, nicht durch Entlassung, Degradierung, Verlust von Vorteilen, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung oder Voreingenommenheit benachteiligt werden. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind verboten und diejenigen, die solche Maßnahmen ergreifen, können zur Rechenschaft gezogen werden. Vergeltungsmaßnahmen können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) strafrechtliche Konsequenzen haben.
Diese Hinweisgeber-Richtlinie legitimiert jedoch keinen Missbrauch oder eine Meldung, die in böser Absicht erfolgt oder ausschließlich darauf abzielt, den Ruf anderer in Misskredit zu bringen.