Die Meldung in den Google Webmaster Tools, dass eine manuelle Maßnahme aufgrund unnatürlicher Links verhängt wurde, löst zu Recht große Besorgnis aus. Denn solch eine manuelle Abstrafung geht in den meisten Fällen mit hohen finanziellen Einbußen einher, da mit ihr empfindliche Verluste der Rankings verbunden sind.
Im Unterschied zum Google Pinguin Update, dass ebenfalls unnatürliche Verlinkungen im Visier hat, gibt es bei einer manuellen Abstrafung keine Zweifel über die Ursache des Sichtbarkeitsverlustes. Ob einem das Google Pinguin Update getroffen hat, oder ob eine Abstrafung manueller Art vorliegt, in beiden Fällen ist Ihre Webseite aufgrund eines unnatürlichen Linkprofils aufgefallen.
Wie sieht ein unnatürliches Linkprofil aus?
Nach wie vor spielen Backlinks für die meisten Suchmaschinen, wie z.B. Google eine zentrale Rolle zur Bewertung der Bedeutung einer Webseite. Links werden immer noch als Empfehlung anderer Webmaster und Nutzer angesehen. Diese müssen jedoch auf natürlichem Weg entstehen und nicht durch einen Linkkauf manipuliert werden. Die Algorithmen mit denen Google ein künstlich aufgebautes Backlinkprofil identifizieren kann, sind inzwischen viel feiner und genauer geworden. Weisen viele Links verdächtige Merkmale oder Muster auf, kann dies für Google darauf hindeuten, dass es sich um künstlich aufgebaute Links handelt und zu entsprechenden Sanktionen führt.
Hinweise auf künstliche Links sind beispielsweise Verlinkungen mit immer gleichen Linktexten sowie Verlinkungen von Linkplätzen die in der Vergangenheit oft zum Aufbau künstlicher Links verwendet wurden, wie z.B. Links im Footer. Google ist aber auch in der Lage sogenannte Linknetzwerke zu entdecken, diese sind beim bloßen Blick auf ein Backlinkprofil alleine oft nicht einfach zu erkennen.
Wie ist bei einer manuellen Abstrafung vor zu gehen?
Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und das Problem ruhig und strukturiert anzugehen. Die Lösung des Problems klingt in der Theorie relativ einfach: Bauen Sie die unnatürlichen Links ab und informieren Sie Google detailliert über den Abbau. Die Praxis birgt jedoch einige Stolpersteine. Der nun bevorstehende Linkabbau ist nicht nur mit manueller Arbeit verbunden und je nach Größe des Backlinkprofils sehr zeitintensiv, es gilt viele wichtige Punkte zu beachten.
Um den Linkabbau so genau wie mögliche vorzubereiten, sollte die Recherche des Backlinkportfolios konsequent verfolgt werden. Finden Sie so viele Links Ihres Backlinkprofils wie möglich. Nutzen Sie alle verfügbaren Tools, wie z.B. das Google Webmaster Tool, die Backlinkdaten der SEO-Tools Searchmetrics, Sistrix oder Seolytics, um möglichst viele Verlinkungen zu identifizieren. Fassen Sie diese in einer Datei zusammen. Nach der Bereinigung von Duplikaten in einer Excel-Datei können Sie mit dem Detox Modul des LinkresearchTools in einem ersten grafischen Überblick das Ausmaß der problematischen Links überblicken und sich die Links entsprechend ihres Gefahrenpotenzials priorisiert darstellen lassen.
Das Detox Modul bewertet Backlinks anhand automatisierten Metriken. Daher führt kein Weg an einer zusätzlichen manuellen Prüfung vorbei. Überprüfen Sie die linkgebenden Seiten auf:
- minderwertige oder dünne und kopierte Inhalte
- übermäßige Verlinkungen zu anderen kommerziellen Webseiten
- mögliche Deindexierung der Domain
- Artikel, die als „sponsored Post“ gekennzeichnet sind und deren Verlinkung mit „follow“ angegeben wird
- die Position der Links und des Linktextes im Seiteninhalt
- überproportional häufige Verlinkung mit harten Linktexten auf die entsprechende Zielseiten Ihrer Seite
- Verlinkung mit Sitewide-Links (z.B. im Footer)
Diese Faktoren stellen für Google einen Indikator für ein unnatürliches, unter Umständen „eingekauftes“ Backlink-Profil dar.
Im Anschluss der manuellen Auswertung der einzelnen Seiten sollte nach guten und schlechten Links kategorisiert werden. Wichtig ist hierbei, alles zu dokumentieren, um einerseits nicht den Überblick zu verlieren und um andererseits am Ende Google beweisen zu können, dass die Abstrafung ernst genommen und aktiv am Backlinkprofil gearbeitet wurde. Während der Bearbeitung ist es sinnvoll die Kontaktdaten der Webmaster ebenfalls in der Liste festzuhalten.
Bei der anschließenden Kontaktaufnahme mit dem Webmaster der linkgebenden Seite sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass der Webmaster nicht dazu verpflichtet ist, den Link zu entfernen oder zu verändern. Im besten Fall aber entfernt der Webmaster den kompletten Link bzw. den Blog-Artikel in dem der Link platziert wurde. Dokumentieren Sie, wann Sie die Webmaster kontaktiert haben, und kontaktieren Sie sie, sofern der erste Kontaktversuch erfolglos war, ein zweites oder sogar drittes Mal.
Da sich Google der Tatsache bewusst ist, dass sich nicht alle Webmaster kooperativ verhalten bzw. oft nicht erreichbar sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, Links mit dem sogenannten Disavow-Tool zu entwerten. Dieses Tool befindet sich in den Google Webmaster Tools. Hier können Sie die CSV-Liste mit den noch zu entwertenden Links hochladen. Mit Hilfe dieser CSV-Liste wird Google gebeten, bestimmte Webseiten nicht in die Bewertung des Backlinkprofils mit auf zu nehmen und für „ungültig“ zu erklären. Allerdings sollte diese Möglichkeit ausschließlich für die Webseiten verwendet werden, für die seitens des Webmasters keine Rückmeldung kam oder der Link nach mehrmaliger Bitte nicht entfernt wurde. Bevor im Disavow-Tool eine CSV-Datei hochgeladen wird, muss sichergestellt werden, ob nicht bereits eine Disavow-Datei existiert. Diese müsste dann mit berücksichtigt werden. Ansonsten würde durch die neue Disavow-Datei die alte Datei überschrieben werden und so eventuell andere Backlinks wieder in die Bewertung mit einfließen.
Den letzten Schritt stellt der sogenannte Antrag auf Wiederaufnahme (Reconsideration Request) dar. Es handelt sich um die schriftliche Bitte um Aufhebung der verhängten Maßnahme. Die Bitte sollte eine Erläuterung der Umstände, die zum Fehlverhalten geführt haben, sowie eine Entschuldigung, dass gegen die Guidelines von Google verstoßen wurde, enthalten. Für eine zügigere Bearbeitungszeit seitens Google ist es aus Erfahrung unerheblich, ob das Schreiben sowie die Dokumentation in englischer oder deutscher Sprache übermittelt werden. Weiterhin sollte das Anschreiben zwei Links enthalten: Ein Link sollte zu der Liste führen die alle Links listet die abgebaut wurden. Aus dieser Liste sollte hervorgehen, welche Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit den Webmastern verwendet und wann diese kontaktiert wurden. Die zweite Liste enthält die Links die nicht abgebaut werden konnten und in der Disavow-Datei zusammengeführt wurden. Die Links sollten zu Dokumenten führen, die Sie in Google Drive abgelegt haben. Voraussetzung ist jedoch eine Einstellungsänderung der Dateien unter „Link sharing“, sodass Google auf die Dokumente zugreifen kann.